Hier haben wir Ihnen eine Übersicht mit allen wichtigen Fragen rund um die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl erstellt.

SO FUNKTIONIERT DIE GEMEINDERATSWAHL

Kumulieren & Panaschieren – kurz erklärt

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwindegg besteht aus 16 Mitgliedern. Deshalb haben Sie bei der Gemeinderatswahl 16 Stimmen. Diese Stimmen können Sie frei verteilen.


Kumulieren – mehrere Stimmen für eine Person

Sie können einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Dabei ist es egal, ob die Person einmal oder mehrfach auf dem Stimmzettel steht.

Wichtig: Pro Person sind höchstens drei Stimmen möglich.
Weitere Stimmen für dieselbe Person werden nicht gewertet.


Panaschieren – Stimmen auf verschiedene Listen verteilen

Sie dürfen Ihre Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen verteilen.

Entscheidend ist die Person, nicht die Liste.


Das Listenkreuz – was bedeutet das?

Wenn Sie nur ein Kreuz bei einer Liste machen, werden alle 16 Stimmen automatisch auf die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste verteilt – in der Reihenfolge der Liste.

Sobald Sie zusätzlich einzelne Personen ankreuzen,
zählt Ihre persönliche Stimmenverteilung. Das
Listenkreuz gilt dann nur noch für die verbleibenden Stimmen.


Bitte beachten

  • Insgesamt dürfen nicht mehr als 16 Stimmen vergeben werden.
  • Bei mehr als 16 Stimmen ist der Stimmzettel ungültig.

Wissenswert

Wird eine Person zum Ersten Bürgermeister gewählt, kann sie kein Gemeinderatsmandat annehmen!!!

In diesem Fall rücken andere Bewerberinnen oder Bewerber derselben Liste nach.

Deshalb: besser gleich einen anderen Bewerber wählen – dann gibt`s später keine Enttäuschungen.


Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung und wählen Sie gezielt die Personen, die Sie im Gemeinderat vertreten sollen.